Die Gemeinde Nörvenich im Kreis Düren muss Lärmschutz für Äcker und Getreidefelder planen. Das bindet personelle Ressourcen und kostet Steuergeld. Obwohl im Umfeld der ländlichen Flächen keine Menschen von Lärm betroffen sind, sehen neue Vorschriften der EU keine Ausnahme vor.
Nörvenich(NRW). Das Ziel eines Lärmaktionsplans ist es, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Dazu wird in Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit ein Maßnahmenkatalog erstellt.
Der Bau einer Ortsumgehung für Düren ist nun der Grund dafür, dass die Gemeinde Nörvenich erstmals einen Lärmaktionsplan aufstellen muss, denn ein kleiner Teil der Ortsumgehung verläuft über das Gemein- degebiet Nörvenichs. Links und rechts der neuen Straße liegen allerdings ausschließlich Felder. Ganz konkret handelt es sich um 1,1 qkm unbewohnte landwirtschaftliche Fläche.
Um diesen Lärmaktionsplan für Nörvenich aufzustellen, seien Mitarbeiter der Gemeinde gut ein Dreivierteljahr beschäftigt, so die Gemeinde Nörvenich. Zudem müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich eigentlich um den Bau von Wohnraum und von dringend benötigten Unterkünften für Geflüchtete kümmern, teilweise für die Erstellung des Lärmaktionsplans abgezogen werden. Dafür würden nach Angaben der Gemeinde Kosten von gut 6.000 Euro entstehen. Alle fünf Jahre muss der Lärmaktionsplan überarbeitet werden.
Der Bürgermeister von Nörvenich fragt sich, wie er seinen Bürgerinnen und Bürgern vermitteln soll, dass er ein Stück Acker ohne Besiedelung mit einem Lärmaktionsplan vor Lärm schützen muss, während andere Gemeindegebiete mit großer Lärmbelastung nicht berücksichtigt werden. In Nörvenich ist es nämlich durchaus nicht überall ruhig und beschaulich: Die Gemeinde ist die Heimat eines taktischen Luftwaffengeschwaders. Dort fliegen Kampfflugzeuge vom Typ Eurofighter und Tornado und verursachen dabei erheblichen Lärm. Der militärische Flugbetrieb sei jedoch von den Lärmschutzvorschriften ausgenommen, so die Gemeinde Nörvenich. Der Fluglärm des Fliegerhorsts Nörvenich sei weder Bestandteil der Lärmkartierung noch des Lärmaktionsplans. Zuständig seien hier militärische Stellen, erklärte das Umweltministerium.
Um auf die besondere Situation in Nörvenich hinzuweisen, wandte sich der Bürgermeister hilfesuchend an den Kreis Düren und das Umweltministerium NRW. Doch sowohl der Kreis als auch das Umweltministerium zeigten sich unnachgiebig. Für Nörvenich und andere Kommunen mit geringer Lärmbetroffenheit könne es keine Ausnahmeregelung geben, so der Kreis Düren.
Das NRW-Umweltministerium verwies zur Erklärung auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022. Demnach sind Lärmaktionspläne überall dort aufzustellen, wo Lärm kartiert ist, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Menschen, Flächen oder Gebäude. Das Ziel der Lärmaktionspläne bestünde nämlich auch darin, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Sollten die Lärmaktionspläne nicht fristgerecht oder entsprechend der Mindestanforderungen der EU aufgestellt werden, sei mit der Einleitung eines Klageverfahrens durch die EU-Kommission zu rechnen, so das Umweltministerium weiter.
DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT:
Knappe Personalressourcen werden für einen aufwendigen Lärmaktionsplan ver- schwendet, der an dieser Stelle niemandem nützt. Die zuständigen Politiker sollten sich dafür einsetzen, dass diese unsinnige Regelung der EU gestrichen wird.
6000€ und Personalressourcen vergeudet!!
Quelle: Andrea Defeld – Das Schwarzbuch 2024/2025 Seite 27-28